Datenschutz

Das Datenschutzrecht hat sich seit Mai 2018 enorm geändert. Alle Seitenbetreiber, Agenturen und Webdesigner sind nach wie vor davon betroffen. Die Datenschutz-Grundverordnung hat das Ziel, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen – vor allem deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten – zu schützen und den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründet erstmals in Europa die Pflicht zur Bestellung von gewerblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Bestellung von Datenschutzbeauftragten verschärft worden und auch deren Positionen und Aufgaben haben sich verändert. Durch die DSGVO haben Datenschutzbeauftragte von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen immer mehr an Bedeutung gewonnen. 

 

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eingehend prüfen möchten, ob das Thema Datenschutz in Ihren Bereichen eingehalten wird, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Unser Geschäftsführer Herr Stefan Eisenrith – ein von der IHK zertifizierter Datenschutzbeauftragter – würde in diesem Fall den Status des Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen analysieren und der Geschäftsleitung konkrete Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten.

Kompetent, pragmatisch, schnell. Wir beraten Unternehmen sowohl ganzheitlich als auch individuell im Bereich des Datenschutzrechts und agieren als externer Datenschutzbeauftragter.

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